Gerade wir Gestalter und ständige Mediaverwerter haben immer Angst vor dem Wort GEMA. GEMA lässt uns zusammenzucken und Angstschweiß auslösen, doch wieso eigentlich? Der allgemeine Irrglaube besteht darin das man Unsummen von Geldern, den sogenannten Lizenzgebühren, an die GEMA abführen muss sobald man Stücke aus dem GEMA Repertoire nutzen möchte.

Doch nur ein Teil davon ist korrekt, man muss Lizenzgebühren abführen, doch diese sind nochmals extrem flexibel aufgeteilt und Unsummen werden es auch nicht direkt, es sei denn man produziert wirklich lange und weltweit ausgestrahlte Filme oder ähnliches.

Konkret habe ich angefragt für einen geplanten Imagefilm, der später im Internet abrufbar sein soll und bei Kundengesprächen präsentiert wird. Daraufhin habe ich folgende Informationen von der GEMA erhalten:

Produktion des Imagefilms:

Für die Vervielfältigung/Verbreitung audiovisueller Produktionen mit Werken des GEMA-Repertoires beträgt die Vergütung 69,00 EUR je angefangene Musikminute und Produktion.

Internetauftritt:

Bei der Lizenzierung der Musiknutzung auf Internetseiten sind unsere Vergütungssätze VR-W 1 III. anzuwenden, sofern die Dateien im Streamingverfahren angeboten werden und nicht zum Download bestimmt sind. Eine Lizenzierung nach diesem Tarif ermöglicht Ihnen die Nutzung von bis zu 10 Minuten Gesamtspieldauer GEMA-pflichtigen Repertoires zu Präsentationszwecken für einen Betrag von 70,00 EUR netto im Jahr (7,00 EUR im Monat, 19,30 EUR vierteljährlich). Die Anzahl der Zugriffe ist dabei auf 10.000 im Monat beschränkt.
Übersteigt die Anzahl der Zugriffe 10.000 im Monat, so gilt der Tarif VR-W 1 IV. 25,00 EUR netto je Werk (bis 5 Minuten) und Monat. Die Anzahl der Zugriffe ist bei diesem Tarif auf 25.000 im Monat begrenzt. Je weitere 25.000 Zugriffe im Monat erhöht sich der Tarif um jeweils 25,00 EUR netto. Für jedes Werk, das länger als 5 Minuten ist, erhöht sich die Vergütung um 5,00 EUR netto je angefangener Minute.

Weitere und detailierte Informationen erhält man auf der Tarife im Überblick Seite der GEMA.

Update: Eigentlich selbstverständlich, aber dennoch konkret aufgegriffen, da Harald dies in den Kommentaren erwähnt hat:

Wir weisen Sie daraufhin, dass bei der Verwendung von Musik in Videos vor deren Herstellung das Benutzungsrecht zu klären ist. Dieses Recht wird nicht von der GEMA sondern direkt vom Urheber bzw. dem Verlag des Originalwerkes wahrgenommen.