Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) oder auch als das Regelwerk zum Whistleblower-Schutz bekannt, ist nun final in Kraft getreten – dies ist endlich die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie (WBRL)!

Spätestens jetzt müssen alle Unternehmen, die über 50 Mitarbeiter beschäftigen, entsprechende „Werkzeuge“ anbieten. Damit Missstände rund um die Unternehmen, deren Lieferketten wie auch externen Dienstleistern, schnell und einfach mitgeteilt werden können! Es sollte unter anderem digitale Schutzräume/Meldestellen geben (§ 12 HinSchG), in denen auch anonym Informationen ohne Nachverfolgung übertragen werden können.

Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen

(1) Beschäftigungsgeber haben dafür zu sorgen, dass bei ihnen mindestens eine Stelle für interne Meldungen eingerichtet ist und betrieben wird, an die sich Beschäftigte wenden können (interne Meldestelle). Ist der Bund oder ein Land Beschäftigungsgeber, bestimmen die obersten Bundes- oder Landesbehörden Organisationseinheiten in Form von einzelnen oder mehreren Behörden, Verwaltungsstellen, Betrieben oder Gerichten. Die Pflicht nach Satz 1 gilt sodann für die Einrichtung und den Betrieb der internen Meldestelle bei den jeweiligen Organisationseinheiten. Für Gemeinden und Gemeindeverbände gilt die Pflicht zur Einrichtung und zum Betrieb interner Meldestellen nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts. …

Bereits seit einigen Monaten hat spicOne für Klienten entsprechende Lösungen entwickelt und umgesetzt. Die konzeptionelle Arbeit dazu, die Gestaltung der Meldestellen, wie auch die technischen Umsetzungen wurden hierbei individuell entwickelt und angepasst. Auch im Rahmen von datenschutzrechtlichen Punkten konnten viele Dinge realisiert werden!

  • Welche Hilfsmittel gibt es?
  • Welche Möglichkeiten können auf einer Website bereitgestellt werden?
  • Sind Lösungen im Intranet möglich?
  • Was sollte generell zur Verfügung stehen?

Nicht nur für große Unternehmen relevant!

Einen Fehler sollte man bei dieser speziellen Thematik nicht machen. Denn die o.g. Umsetzung ist zwar gesetzlich erst ab einer bestimmten Anzahl von Beschäftigten geregelt, macht aber generell Sinn. Es gibt diverse Szenarien, die eine solche Sektion oder Möglichkeit befürworten, gar voraussetzen. Was dies im konkreten Fall bedeutet, wird gerne im persönlichen Kontakt erläutert.

Wenn sie sich Unterstützung bei dieser Thematik wünschen, melden Sie sich gerne!

 

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