Viele werden schon einmal bei einer der zahlreichen Bildagenturen, das eine oder andere Foto gekauft haben. Neben den ursprünglichen Anwendungsbereichen im klassischen Druck, werden heut zu Tage wohl mindestens genau so viele Fotografien auch im Onlinebereich verwendet und vor allem gebraucht.

Dabei wird aber oft vergessen, das man auch einen entsprechenden Vermerk, bei fast allen dieser Agenturen innerhalb der Homepage an einer entsprechenden Stelle, wenn nicht sogar am Bild selber angeben muss. Mit der Zahlung des Bildes ist es in der Regel nicht getan, speziell bei den sogenannten Royalty-Free – lizenzfrei Material – sind solche Hinweise in der Regel verpflichtend. Leider gibt es keine einheitliche Richtlinien dafür, da natürlich jedes Unternehmen seine eigenen Vorstellungen der „fairen Markierung“ hat.

Somit habe ich mal bei vier der größten beziehungsweise etablierten Anbieter mal nachgeschaut und die entsprechenden Passagen zitiert:

fotolia.de

Muss ich auf den Urheber und die Agentur verweisen, wenn ich Bilder von
Fotolia benutze?

Nein, in den meisten Fällen (Flyer, Werbeposter, Werbeanzeigen) ist dies
nicht nötig. Wenn jedoch ein Bild im redaktionellen Kontext verwendet
wird, beispielsweise in einer Zeitung, einem Buch oder auf einer
Webseite müssen die urheberrechtlichen Angaben gemacht werden.

Eine Nennung in der Form „Vorname Nachname © www.fotolia.de“ im
Impressum oder einem dezidierten Bildnachweis ist absolut ausreichend,
so dass Sie Ihr Design nicht mit diesen Infos belasten müssen. Sie
können die Angaben aber auch direkt am Bild machen, bzw. auf einer
Webseite sogar einen Link zur Fotolia-Seite anbringen. Wenn Sie hier
Ihre Partnerprogramm-ID unterlegen, erhalten Sie eine Beteiligung an den
Umsätzen der durch Sie geworbenen Mitglieder. Die urheberrechtlichen
Angaben erhalten Sie beim Download. Sie können Sie aber auch
nachträglich wieder finden, indem Sie im Mitgliedsbereich auf „Dateien“
gehen, die Registerkarte „Käufe“ aktivieren und auf die linksbündige
Bildnummer des entsprechenden Motivs klicken.

Achtung: Nationale Urheberrechtsgesetze können von unserer Regelungen
abweichen. Bitte konsultieren Sie im Zweifelsfall einen
Urheberrechtsexperten.

Quelle

gettyimages.de

4.3 Bildnachweis. Jeglichem in redaktionellem Kontext verwendeten
Lizenzmaterial muss in enger räumlicher Nähe dieser Urhebervermerk
hinzugefügt werden: ‚[Name des Fotografen]/[Name der Kollektion]/Getty
Images‘ oder ein anderer auf der Website von Getty Images dargestellter
Urhebervermerk. Versäumt der Lizenznehmer die Kennzeichnung mit den
vorgeschriebenen Angaben, so kann Getty Images nach billigem Ermessen
die Zahlung einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von einhundert Prozent
(100 %) der Lizenzgebühr verlangen. Diese Gebühr ist zusätzlich zu
entrichten; alle anderen Rechte und Rechtsmittel, die Getty Images nach
Gesetz und Billigkeit zustehen, bleiben davon unberührt.

Quelle

istockphoto.com

Nach dem Download einer Datei können sie diese für private oder
kommerzielle Webseiten örtlich und zeitlich unbegrenzt nutzen. Für
Online-Veröffentlichungen und andere Internet-Nutzungen gilt dabei eine
maximale Bildgröße von 800 x 600 Pixel (Video: 640 x 480). Diese
Beschränkung gilt nicht, wenn Sie die Datei bearbeitet oder sonstwie
verändert haben.

Inhaltliche Beschränkungen sind im Punkt 4 der Lizenzvereinbarung
ausführlich beschrieben: https://deutsch.istockphoto.com/license.php

Bitte beachten Sie außerdem: Webseiten gelten in Deutschland als
redaktionell, daher ist es notwendig für jedes verwendete Bild einen
Quellennachweis zu erbringen. Dies kann am oder im Bild, im Impressum
oder einem Bildnachweis erfolgen und sollte bitte folgendermaßen aussehen:

„©iStockphoto.com/Mitgliedsname des Anbieters“

Quelle

photocase.com

11. Urheber- und Quellennennung bei Fotos

Soweit nicht in der gewählten Lizenz anders vereinbart, hat der
Downloader den Fotografen bei der Verwendung des Fotos im Impressum oder
am Bild als Urheber mit Namen, und soweit dies nicht möglich ist, mit
seinem Benutzernamen bei PHOTOCASE zu nennen (Urhebernennung). Zugleich
damit ist PHOTOCASE als Quelle des Fotos zu bezeichnen (Quellennennung).
Bei einer Verwendung in Online-Angeboten muss die Nennung mit einem Link
zu der Webseite PHOTOCASE unterlegt sein. Eine zulässige Urheber- und
Quellenangabe würde daher lauten: „Foto: [Name des Fotografen]./ Quelle
PHOTOCASE [in Online-Angeboten entsprechende verlinkt]“.

Quelle

Ich hoffe die oben gezeigten Informationen werden de einen oder anderen helfen, ich habe relativ lange gesucht, bis ich diese durchaus wichtigen Passagen bei den jeweiligen Anbietern gefunden habe.