Leider denken viele, wenn ich etwas kostenlos im Internet bekomme, darf ich das auch kostenlos nutzen. Dies trifft relativ oft – im privatem Bereich – zu, doch spätestens im kommerziellen Bereich sollte man genauer hinschauen und die AGBs beziehungsweise im englischen Terms, sich genauer durchlesen. Denn sobald eine kommerzielle Nutzung im Raum steht, kann das Kostenlose verdammt teuer werden, wenn man sich nicht erkundigt hat.

Durch einen aktuellen Fall ist die Diskussion um Google Maps wieder in Erinnerung gerufen worden. Die kommerzielle Nutzung von Google Maps muss exakt nach den Vorgaben und Richtlinien der Nutzungsbedingungen umgesetzt werden, ansonsten kann es sehr schnell zu Abmahnungen kommen. Teilweise muss sogar eine Überprüfung durch Google beantragt werden, ob die Art und Weise der Einbindung wirklich zulässig ist!

Ein gutes Beispiel dafür ist die Verwendung von Kartenausschnitten, zum Beispiel für eine Anfahrtsskizze. Hört sich nicht spektakulär an und ist es auch eigentlich nicht, wenn man diesen Kartenausschnitt mit der Google Maps API einbindet. Doch sobald man sich einen Screenshot und somit eine Grafik aus den Google Maps Material erstellt und diesen nur verlinkt, verstößt man gegen die Nutzungsbedingungen von Google Maps. Die genaue Stelle, in der dieser Sachverhalt beschrieben ist, ist derzeit nicht auf zu finden, doch durch zahlreiche Artikel und Beiträge Im Internet dazu, sollte man es lieber glauben!

Vor allen Dingen stellt sich aber die Frage, warum sollte man eine statische Grafik nutzen, wenn man doch mit der Google Maps API dem Besucher/User den vollen Funktionsumfang mit Zoomen und markieren bieten könnte?