In letzter Zeit kommen immer wieder Anfragen bezüglich der aktuellen Impressumspflichten für Internetpräsenzen. Lange Zeit konnte man sich soweit sehr gut am Telemediengesetz (TMG) orientieren und unter §5 Allgemeine Informationspflichten die benötigten Daten wie mit einer Checkliste zusammen suchen. Doch auf Grund einer Angleichung im Bereich der EU-Staaten, gibt es seit diesem Jahr zusätzlich auch die Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (DL-InfoV), die ebenfalls gewisse Pflichtangaben vorsieht und relativ umfangreich ist.

Man sollte regelmäßig, bei Veränderungen im Unternehmen, das Impressum der Internetpräsenz nicht vergessen. Man hat gesetzlich die Pflicht, entsprechende Aktualisierungen in allen relevanten Bereichen vorzunehmen.

Leider können solche Versäumnisse zu unnötigen und ärgerlichen Abmahnungen führen und kosten letztendlich nur Zeit, Geld und Nerven.

Darum sollte jeder Betreiber einer gewerblichen Homepage, entweder durch einen Juristen oder in Eigenverantwortung, folgende aktuelle Anforderungen prüfen und dem verantwortlichen Webmaster schnellstmöglich die ggf. zu ergänzenden oder korrigierten Daten übermitteln!